Die wichtigsten Infos rund um Schönheits-OPs

Die wichtigsten Infos rund um Schönheits-OPs 

Den meisten ist es wichtig, gut und gepflegt auszusehen. Um der Natur ein bisschen nachzuhelfen, gibt es allerlei Möglichkeiten, angefangen bei einem vorteilhaften Outfit über Make-up, Haarfarbe und Frisur bis hin zu Sport, um einzelne Körperregionen gezielt zu formen.

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Einigen reichen diese Mittel jedoch nicht aus und so nutzen sie die Medizin, um per Operation zu ihrem Wunschaussehen zu kommen. 

Korrekturen der Nase und der Ohren, das Absaugen von Fett, das Straffen von Bauch und Oberschenkeln sowie Brustvergrößerungen gehören dabei zu den häufigsten Eingriffen. Wie alle Operationen bergen jedoch auch Schönheits-OPs Risiken und nachdem sie medizinisch in aller Regel nicht notwendig sind, übernehmen die Krankenkassen die Kosten üblicherweise nicht. Die Entscheidung für eine Schönheits-OP sollte deshalb nicht vorschnell getroffen werden. 

Was es außerdem zu bedenken und worauf es zu achten gilt, fasst die folgende Übersicht mit den wichtigsten Infos rund um Schönheits-OPs zusammen: 

Wer führt Schönheits-OPs durch?

Der überwiegende Teil aller Schönheits-OPs wird von plastischen Chirurgen sowie von Haut- und von Frauenärzten durchgeführt. Der Titel Schönheitschirurg hingegen ist keine offizielle Berufsbezeichnung und gesetzlich auch nicht geschützt, denn eine solche Qualifikation kennen die Ärztekammern nicht.

Verfügt ein Arzt über eine anerkannte Zusatzqualifikation heißt er deshalb auch nicht Schönheitschirurg, sondern trägt die Bezeichnung Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie. Aber auch Ärzte, die eine solche Zusatzqualifikation nicht haben, können grundsätzlich Schönheits-OPs durchführen.   

Wie teuer sind Schönheits-OPs?

Anders als Operationen im Bereich der plastischen oder rekonstruktiven Chirurgie, bei denen im Vordergrund steht, den Körper beispielsweise nach einem Unfall oder einer Erkrankung wiederherzustellen, sind ästhetische Operationen in aller Regel nicht notwendig. Aus diesem Grund übernehmen die Krankenkassen die Kosten für solche Eingriffe meist nicht. Trotzdem sollte vor dem Eingriff abgeklärt werden, ob sich die Krankenkasse an den Kosten beteiligt.

Liegt beispielsweise eine extreme Gewichtsabnahme vor und soll nun eine massive Hautfalte am Bauch entfernt oder die Bauchdecke gestrafft werden, ist die Atmung eingeschränkt und würde eine Nasenkorrektur die Funktionseinschränkung aufheben, sind die Brüste extrem unterschiedlich oder so groß, dass sie Wirbelsäulenbeschwerden verursachen, wurde die Brust im Zuge einer Krebstherapie abgenommen oder ist der Körper durch Narben schwer entstellt, kann es sein, dass die Krankenkasse die Kosten für die OP übernimmt. Insgesamt bezahlen die Krankenkassen Schönheits-OPs aber wirklich nur in Ausnahmefällen, so dass die Kosten meist aus eigener Tasche finanziert werden müssen.

Die Preise für die Eingriffe können dabei je nach Aufwand und Arzt sehr unterschiedlich ausfallen. Im Durchschnitt schlägt eine Nasenkorrektur hierzulande mit gut 3.000 Euro zu Buche, für eine Brustvergrößerung muss mit rund 4.700 Euro gerechnet werden. Wichtig zu wissen ist, dass es mit der eigentlichen OP nicht immer getan ist.

So können beispielsweise Nachkorrekturen erforderlich werden. Brustimplantate wiederum werden nicht auf Lebzeit eingesetzt, sondern müssen alle zehn bis 15 Jahre erneuert werden. Problematisch kann es außerdem werden, wenn Komplikationen auftreten, die eine ärztliche Behandlung notwendig machen. Da diese Komplikationen die Folge eines Eingriffs sind, der medizinisch nicht erforderlich war, übernehmen die Krankenkassen die Behandlungskosten nur anteilig und bezahlen während der Behandlungsdauer auch nur reduziert oder gar kein Krankengeld.  

Was gilt für die Pflichten und die Haftung des Arztes?

Für Ärzte, die Schönheits-OPs durchführen, gelten die gleichen Regeln und Pflichten wie für alle anderen Ärzte auch, teilweise sind die Regeln sogar noch etwas strenger. So müssen die Ärzte ihre Patienten vor einem medizinisch nicht notwendigen Eingriff noch umfangreicher über mögliche Risiken und Komplikationen aufklären.

Außerdem müssen sie dem Patienten mehrere Tage Bedenkzeit einräumen, ob er den Eingriff wirklich durchführen lassen möchte oder ob nicht. Wendet ein Arzt eine Operationsmethode an, für die er nicht ausgebildet ist, die er nicht ausreichend beherrscht oder die nicht mehr dem Stand der Wissenschaft entspricht, haftet er.

Gleiches gilt, wenn der Arzt nicht ausreichend über mögliche Risiken aufgeklärt hat. In aller Regel sind in dem Vertrag, den der Arzt und der Patient im Zusammenhang mit der Schönheits-OP abschließen, sowohl die Leistungen und die Vergütung als auch mögliche Ansprüche festgelegt.

Dabei darf die Haftung des Arztes in einem solchen Vertrag nicht ausgeschlossen werden. Arzt und Patient können sich jedoch darauf einigen, dass der Patient auf seine Ansprüche verzichtet, wenn der Arzt nach einem missglücklichtem Eingriff eine Entschädigungszahlung leistet oder eine operative Korrektur vornimmt. Sollte der Eingriff missglückt sein, macht es übrigens wenig Sinn, abzuwarten und darauf zu hoffen, dass sich vielleicht noch etwas verändert. Stattdessen sollte möglichst schnell ein zweiter Arzt zu Rate gezogen werden. 

Welche Risiken gibt es bei Schönheits-OPs?

Wie bei allen Operationen ist auch bei Schönheits-OPs die Liste an möglichen Risiken und Komplikationen lang. So können beispielsweise Infektionen oder Thrombosen auftreten, Nerven können dauerhaft geschädigt werden, es können sich hässliche Narben bilden oder der Körper kann eingesetzte Implantate abstoßen. Diese Risiken lassen sich nicht ausschließen und können selbst dann auftreten, wenn der Arzt keinerlei Fehler gemacht hat.

Im Beratungsgespräch sollte sich der Patient daher immer über mögliche Nebenwirkungen und Risiken aufklären lassen und unbedingt nachfragen, wenn etwas unklar ist. Außerdem sollte sich der Patient über die Qualifikationen des Arztes informieren und abklären, wie oft der Arzt den geplanten Eingriff schon durchgeführt hat. Daneben sollte sichergestellt sein, dass der Arzt, der die Beratung durchführt, auch der Arzt ist, der operiert.

Wichtig ist zudem, sich nicht nur die Operation und den Behandlungsablauf erklären zu lassen, sondern sich auch die Räume anzusehen und abzuklären, wie die Versorgung  in einem möglichen Notfall geregelt ist. Ein seriöser Arzt wird ausführlich beraten, aufklären und von Eingriffen, die ein völlig unnatürliches Ergebnis zur Folge hätten, abraten.

Außerdem wird er dem Patient Gelegenheit geben, seine Entscheidung zu überdenken, den Vertrag in Ruhe zu prüfen und Vergleichsangebote anderer Ärzte einzuholen. Verlangt der Arzt hingegen eine Vorauszahlung oder drängt er zum sofortigen Vertragsabschluss, ist dies kein gutes Zeichen.  

Was ist mit Schönheits-OPs im Ausland?

Im Ausland sind Schönheits-OPs oft deutlich kostengünstiger als hierzulande. Dabei können ausländische Ärzte durchaus sehr gut ausgebildet und erfahren sein, ein kompetentes Team an ihrer Seite haben und auch die medizinischen und hygienischen Standards in den Kliniken können eine sehr hohe Qualität aufweisen.

Trotzdem sollte ein Patient im Ausland ganz genau hinsehen und sich nicht nur vom Preis leiten lassen. Wichtig ist, sich vorab gründlich über die Qualifikationen des Arztes und die Qualitätsstandards der Klinik zu informieren. Außerdem sollte ein privater Behandlungsvertrag abgeschlossen werden, der die Gewährleistung vor allem bei eventuellen Komplikationen möglichst nach deutschem Recht vorsieht.

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