Was bringt die neue EU-Kosmetikrichtlinie wirklich?

Keine leeren Versprechen mehr – was bringt die neue EU-Kosmetikrichtlinie wirklich? 

Vermutlich gibt es niemanden, der nicht gut, gepflegt und jung aussehen möchte. Da kommt es einem doch sehr gelegen, wenn sich in den Regalen von Drogerien und Supermärkten alle nur erdenklichen Hilfsmittel aneinanderreihen.

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So gibt es Cremes, die sichtbare Fältchen mindern, Lotionen, die die Haut straffen, Gele, die Cellulite verschwinden lassen und Shampoos, die dem Haar Volumen, Sprungkraft und Glanz verleihen.

Die Versprechen der Kosmetikindustrie klingen gut und haben zudem oft eine wissenschaftliche Note. Schließlich werden auf den Verpackungen mitunter geheimnisvoll klingende Inhaltsstoffe genannt und die Wirkungen sind getestet, durch Studien bewiesen oder anhand von konkreten Zahlen nachweisbar.

Den Praxistest besteht so manches Produkt dann aber nicht. Die Fältchen sind, entgegen der Ankündigung auf der Verpackung, auch nach längerer Anwendung noch genauso zu sehen, die Haut ist nicht wirklich straffer und das Volumen der Haare hat sich auch nicht vergrößert. Eine neue EU-Richtlinie soll leeren Versprechen ein Ende bereiten.

Aber was bringt sie wirklich?: 

Wirkungen dürfen nur beworben werden, wenn sie bewiesen sind.

Bei vollmundigen Werbeversprechen sind Verbraucher skeptisch. Wissenschaftliche Beweise hingegen klingen glaubhaft und wecken Vertrauen, so dass sich Verbraucher eher zu einem Kauf entschließen.

Die Hersteller wissen das ganz genau und so ist es wenig verwunderlich, dass sie mit wissenschaftlich nachgewiesenen Wirkungen werben. Der Gesetzgeber sagt allerdings klar und eindeutig, dass nur dann mit Wirkungen geworben werden darf, wenn diese wissenschaftlich hinreichend gesichert sind.

Die Definition von Wissenschaft scheint jedoch recht viel Spielraum einzuräumen. Gesetzliche Vorgaben dazu, in welcher Form die Hersteller die Wirkung ihrer Produkte beweisen müssen, gibt es nämlich nicht. Daher finden sich auf den Verpackungen oft jede Menge Erklärungen zu Forschungsarbeiten und wissenschaftlichen Tests, untermauert mit beeindruckend hohen Prozentzahlen.

Erst bei genauerem Hinsehen findet sich irgendwo kleingedruckt der Hinweis, dass die Ergebnisse mithilfe einer sehr überschaubaren Anzahl an Testpersonen ermittelt wurden. Die Hersteller berufen sich darauf, dass ihre Produktstudien den statistischen Anforderungen entsprechen, nach international anerkannten Verfahren durchgeführt werden und belegt werden können. Wie genau die Studien durchgeführt werden, wird jedoch nicht verraten. Der Kosmetikverband erklärt die Tatsache, dass die Hersteller ihre Studien nicht veröffentlichen, mit Betriebsgeheimnissen.

Die Verbraucherschützer hingegen kritisieren die Geheimniskrämerei. So erklärt die Europäische Verbraucherschutzorganisation BEUC, dass sich hinter den vermeintlich wissenschaftlichen Studien oft simple Produkttests von Verbrauchern verbergen. Dazu wählen die Hersteller einige Testpersonen aus, schicken diesen Probepakete zu und bitten sie um eine Bewertung.

Als Belohnung dürfen die Testpersonen natürlich das gesamte Probepaket behalten, das oft noch das eine oder andere kleine Geschenk enthält. Manchmal liegen den Produkten, die im Handel verkauft werden, auch Fragebögen bei. Die Verbraucher, die den Fragenbogen ausgefüllt an den Hersteller zurückschicken, nehmen dann beispielsweise an einem Gewinnspiel teil.  

Eine neue EU-Richtlinie soll die Regeln verschärfen.

Mit Werbeversprechen, die sich fälschlicherweise auf wissenschaftliche Ergebnisse berufen, soll nun aber Schluss sein. Die EU-Kommission hat nämlich eine Richtlinie erlassen, die die Anforderungen an die sogenannten Wirkversprechen verschärft.

Die neue EU-Kosmetikrichtlinie ist am 11. Juli 2013 in Kraft getreten. Seitdem dürfen die Hersteller Studien nur noch dann als Nachweis angeben, wenn die Studien für das Produkt und den behaupteten Nutzen relevant sind.

Den Studien müssen einwandfrei entwickelte und angewandte Methoden, die gültig, zuverlässig und reproduzierbar sind, zugrunde liegen. Konkretere Angaben macht die Richtlinie jedoch nicht. Letztlich heißt das nichts anderes, als dass die Hersteller ihre Studien auch in Zukunft so aufbauen können, wie es notwendig ist, um einen Beleg für die beabsichtigte Werbeaussage zu erhalten.  

Keine leeren Versprechen mehr – was bringt die neue EU-Kosmetikrichtlinie wirklich?

Unterm Strich ist die neue EU-Kosmetikrichtlinie zwar ein guter Ansatz, wirkliche Konsequenzen haben wird sie jedoch vermutlich nicht. Dies liegt zum einen daran, dass konkrete Vorgaben für die Zusammenstellung und Durchführung von Studien fehlen.

Zum anderen gibt es bisher kaum nennenswerte Kontrollen. Eine eigene Behörde, die überprüft, wie die Werbeversprechen der Kosmetikbranche zustande kommen, existiert nicht. Diese Aufgabe übernehmen stattdessen die Landesuntersuchungsämter. Die Hersteller müssen hier ihre Studien zwar einreichen.

Da es aber an finanziellen Mitteln, Personal und Ausstattung fehlt, werden die Studien lediglich auf dem Papier überprüft. Hinzu kommt, dass es auf EU-Ebene weder verbindliche Richtlinien für irreführende Werbung noch gemeinsame Definitionen von Begriffen wie „frei von Farb- und Konservierungsstoffen“ gibt. Selbst wenn den Überwachungsbehörden Verstöße auffallen, können sie diese praktisch nicht ahnden.

Insofern wird Verbrauchern trotz neuer EU-Kosmetikrichtlinie wohl auch in Zukunft nichts anderes übrig bleiben, als selbst auszuprobieren, wie viel an den wohlklingenden Werbeversprechen tatsächlich dran ist.

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