Gesetzesinitiative gegen Schönheitsoperationen

Die Gesetzesinitiative gegen Schönheitsoperationen bei Jugendlichen

Das aktuelle Schönheitsideal, dem seit jeher mit Kosmetik, Hautpflege oder sogar Zahnmedizin nachgeholfen wurde, wurde immer fleißig nachgeeifert. In unserer Zeit ist es jedoch längst nicht mehr nur die Wellness oder die Kosmetik

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Während eine „gesittete“ Mutter in den 50er Jahren noch darüber schimpfen musste, dass die Tochter einen Lippenstift trägt, ist es heute wohl eher die Schönheitsoperation, um die es sich bei so einem Streit dreht. Lange wurden solche Auseinandersetzungen, eher im privaten Bereich geführt. Jetzt ist es aber auch so weit, dass die Politik ein Machtwort sprechen möchte.

Während sich alle über die Folgen einer Magersucht im Klaren sind und viele Therapien dafür angeboten werden, ist es doch so, dass viele Jugendliche sich auch eine Schönheitsoperation wünsche, die eigentlich gar nicht nötig ist und oft auch einem „unrealistischen“ Schönheitsideal entsprechen. Sogar Kinder im Alter von 9 – 14 Jahren wünschen sich oft schon eine Schönheitsoperation, damit sie sich in ihrem Körper „wohlfühlen“ können. Sicher kann jeder Mensch selbst entscheiden, ob er so eine Operation möchte oder nicht.

 

Die Verbotsliste für Minderjährige

Dennoch ist es so, dass bei Kindern und Jugendlichen, der Körper oft gar nicht „ausgewachsen“ genug ist, um so einer Belastung wirklich gut stand zu halten. Über Parteigrenzen hinweg möchte die Regierung nun in einer Gesetzesinitiative offiziell verbieten lassen, dass solche Operationen an Minderjährigen vorgenommen werden. Trotz der scheinbar sinnvollen Idee, ist diese relativ umstritten.

So gilt es manchen Politikern auch, als „medizinisch unnütze Operation“ wenn Kindern die Segelohren im Vorschulalter angelegt werden, während Mediziner, dieses mitunter als „psychologische Prophylaxe“ betrachten.

Zu den Eingriffen, die am meisten kritisiert werden, gehören sicher Fettabsaugungen, Nasenkorrekturen und Brustoperationen. Aber auch Piercings, Tattoos und das „Ohrlochstechen“ (bei Säuglingen), werden auf Grund verschiedenster Risiken sehr kritisch gesehen und sollen deshalb mit auf die Verbotsliste für Minderjährige.

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