Infos rund um die Professionelle Zahnreinigung

Infos rund um die Professionelle Zahnreinigung

Zu einem schönen und ansprechenden Aussehen gehören gesunde und gepflegte Zähne unbedingt dazu. Schließlich leidet das Gesamtbild doch ziemlich, wenn beim Lächeln oder Sprechen ein Gebiss zum Vorschein kommt, das aus gelb-braunen Zähnen mit vielen Lücken und Löchern dazwischen besteht.

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Aber nicht nur die Optik wird beeinträchtigt, sondern kaputte Zähne wirken sich auch nachteilig auf das Wohlbefinden aus und können sogar andere Erkrankungen nach sich ziehen. Regelmäßige Besuche beim Zahnarzt sind deshalb Pflicht.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen und finanzieren einmal pro Jahr auch eine notwendige Entfernung von Zahnstein. Zahnärzte bieten aber noch weitere Leistungen an und eine davon ist die Professionelle Zahnreinigung, kurz PZR.

Doch was verbirgt sich dahinter eigentlich genau? Und wie teuer ist eine solche Zusatzleistung?

Hier die wichtigsten Infos rund um die Professionelle Zahnreinigung auf einen Blick!:

 

Wie wird eine Professionelle Zahnreinigung durchgeführt?

Vor allem in den schwer erreichbaren Zahnzwischenräumen bleiben oft selbst dann Zahnbeläge zurück, wenn die Zähne gründlich geputzt werden. Die Professionelle Zahnreinigung zielt darauf ab, möglichst alle harten und weichen Ablagerungen auf den Zähnen zu entfernen. Bevor die Reinigung beginnen kann, müssen die Zähne aber immer gründlich untersucht werden, um auf dieser Basis eine geeignete Methode auswählen zu können.

Bei der eigentlichen Behandlung wendet der Zahnarzt oder eine speziell ausgebildete Fachkraft dann verschiedene Methoden an. So werden die Beläge auf den Zahnoberflächen meist mit Handinstrumenten oder mithilfe von Ultraschall-, Pulver-, Wasser- oder Luftstrahlgeräten beseitigt. Zahnseide, Minibürsten oder feinste Schleifpapiere können ebenfalls eingesetzt werden.

Sind die Beläge entfernt, werden die Zähne mit speziellen Pasten poliert. Zum Schluss wird ein Lack aufgetragen. Dieser Lack enthält Fluorid und verbessert den Schutz der Zähne gegenüber Säuren und Bakterien.

Ist die Professionelle Zahnreinigung abgeschlossen, wird dem Patienten oft noch erklärt, wie er seine Zähne richtig putzt und für eine gute Mundhygiene sorgt. Einen fest definierten Leistungsumfang gibt es bei der PZR allerdings nicht. Je nach Zustand der Zähne und je nach Zahnarzt kann es deshalb Unterschiede geben.

Für den Patienten heißt das, dass er vor allem auf die Qualität achten sollte. Ist er mit der Behandlung nicht zufrieden, sollte er seinen Zahnarzt darauf ansprechen und sich beim nächsten Mal eventuell an eine andere Praxis wenden.

 

Gibt es Risiken bei einer Professionellen Zahnreinigung?

Leidet der Patient akut an einer Krankheit, hat er chronische Erkrankungen oder muss er regelmäßig bestimmte Medikamente einnehmen, sollte er den Zahnarzt darüber informieren. Bestimmte Krankheitsbilder und Arzneimittel können die Mundflora nämlich verändern, so dass eine PZR möglicherweise wenig Sinn macht oder besonderer Schutzmaßnahmen bedarf.

Bei der PZR werden zwar nur Zahnstein, Verfärbungen und Plaque auf den Zahnoberflächen und in den Zahnzwischenräumen entfernt. Durch die intensive Reinigung kann es aber trotzdem sein, dass die Zähne oder die Zahnhälse nach der Behandlung vorübergehend recht empfindlich sind.

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Um einer solchen Überempfindlichkeit entgegenzuwirken, kann der Zahnarzt ein entsprechendes Mittel auf die Zahnhälse auftragen. Wichtig ist auch, dass die eingesetzten Instrumente nicht zu hart sind.

Bei sensiblem und brüchigem Zahnschmelz und auf Kronen und Implantaten könnten sonst kleinste Risse oder Beschädigungen auf den Oberflächen entstehen. Durch eine gründliche Untersuchung vor der PZR lassen sich die meisten Risiken aber weitgehend ausschließen.

 

Wie teuer ist eine Professionelle Zahnreinigung?

Welche Kosten für eine PZR anfallen, hängt zum einen vom Umfang der Behandlung und zum anderen vom Gebührensatz des Zahnarztes ab. Die Basis für die Abrechnung bildet die Ziffer 1040 der Gebührenordnung für Zahnärzte.

Gemäß dieser Ziffer beinhaltet die Leistung des Zahnarztes das Entfernen von Ablagerungen auf Zahn- und Wurzeloberflächen, die Reinigung von Zahnzwischenräumen, die Beseitigung des Biofilms, die Politur der Oberflächen und das Auftragen eines Fluorid-Lacks.

Abgerechnet wird die erbrachte Leistung pro Zahn, Brückenglied oder Implantat. Der Zahnarzt kann bei der Abrechnung den 1,0-fachen, den 2,3-fachen oder den 3,5-fachen Satz zugrunde legen. Je nachdem, mit welchem Satz der Zahnarzt rechnet, belaufen sich die Kosten für die PZR pro Zahn, Brückenglied oder Implantat dann auf

  • 1,57 Euro beim 1,0-fachen Gebührensatz,
  • 3,62 Euro beim 2,3-fachen Gebührensatz oder
  • 5,51 Euro beim 3,5-fachen Gebührensatz.

Umfasst die PZR beispielsweise 28 Zähne und rechnet der Zahnarzt mit dem 1,0-fachen Gebührensatz, werden für die Behandlung also 43,96 Euro fällig. Wendet der Zahnarzt hingegen den 2,3-fachen Satz an, belaufen sich die Kosten für die PZR auf 101,36 Euro. Rechnet der Zahnarzt mit einem höheren Satz als dem Faktor 2,3, muss er dies schriftlich begründen. Dabei muss sich die Begründung auf die einzelnen Leistungen beziehen und so formuliert sein, dass sie der Patient nachvollziehen und verstehen kann.

 

Beteiligen sich die Krankenkassen an den Kosten?

Die PZR ist eine zusätzliche Prophylaxemaßnahme, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht vorgesehen ist. Die Kosten muss der Patient deshalb grundsätzlich selbst tragen. Daher sollte er sich unbedingt einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, bevor er sich für die Behandlung entscheidet.

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten für eine PZR zwar nicht übernehmen, haben aber durchaus die Möglichkeit, ihren Mitgliedern umfangreichere Leistungen im Bereich von Zahnmedizin und Zahnersatz anzubieten, als es der Gesetzgeber vorgibt.

Viele Krankenkassen gewähren deshalb auf freiwilliger Basis auch Zuschüsse zur PZR. Oft erfolgt dies im Rahmen von Bonusprogrammen. Bei einigen Krankenkassen gibt es den Zuschuss als Pauschale in einer Höhe zwischen 30 und 85 Euro, andere Krankenkassen übernehmen bis zu 80 Prozent der Zahnarztrechnung.

Dabei kann der Zuschuss üblicherweise einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden. Um den Zuschuss zu erhalten, muss der Patient die Zahnarztrechnung zunächst bezahlen und sie anschließend zusammen mit einem Zahlungsnachweis innerhalb einer bestimmten Frist bei seiner Krankenkasse einreichen.

Viele Krankenkassen haben außerdem Verträge mit Zahnärzten und Zahntechnikern geschlossen, um so ihre Ausgaben besser planen und steuern zu können. In diesen Verträgen sind feste Konditionen für Vorsorgeuntersuchungen, Behandlungsmaßnahmen und Zahnersatz vereinbart. Oft sehen die Verträge auch die PZR vor, die dann entweder als kostenfreie Leistung oder zu einem bestimmten Festpreis erbracht wird.

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Mitglieder der Krankenkasse können von diesen Sonderkonditionen profitieren, wenn sie sich an einen der teilnehmenden Zahnärzte wenden. Allerdings muss dann auch eine Erklärung unterschrieben werden, durch die das Mitglied für mindestens ein Jahr an den Zahnarzt gebunden ist.

Ob private Krankenkassen die Kosten für eine PZR übernehmen oder sich zumindest daran beteiligen, hängt vom gewählten Versicherungstarif ab. Einige Tarife beinhalten nur die Kostenübernahme bei medizinisch notwendigen Heilbehandlungen, andere Tarife umfassen auch Prophylaxemaßnahmen. Hier muss der Patient also einen Blick in seine Vertragsunterlagen werfen oder bei seiner Privatkrankenkasse nachfragen.

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Sabine Scheuerhagen, - Inhaberin eines Beauty- Salons, Karina Michewski, - Drogistin, Laura Bochte, - Beauty- und Wellnessfachkraft, Youtuberin Sevilart - Anteil Kosmetikvideos, Christian & Ferya Gülcan, Kosmetik Hersteller & Vetrieb - Koozal Naturkosmetik, schreiben hier Wissenswertes, Anleitungen und Ratgeber zum Thema Kosmetik, Körperpflege, Gesundheitsthemen und Wellness.

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